Warnung: Nicht zu weit schwimmen!

Die Wasserschutzpolizei warnt alle Schwimmer: Es besteht ein erhöhtes Risiko von einem Boot übersehen zu werden oder nicht mehr zurückschwimmen zu können!

Die Sonne scheint, das Wasser lockt. Aufgrund des schönen Wetters und der steigenden Wassertemperaturen , momentan 25 Grad Celsius, des Chiemsees lassen sich Einheimische und Urlauber immer mehr verleiten, weit hinaus in den Chiemsee zu schwimmen. „Dieses Verhalten kann für einen Schwimmer schnell gefährlich werden“.

Durch die traumhafte Witterung befinden sich auch eine höhere Anzahlvon Sportbooten auf dem Chiemsee; dadurch steigt in einem bedenklich hohen Maß das Risiko, dass ein Schwimmer übersehen wird und es zu

einem schweren Unfall kommt. Ein Schwimmer ist auf dem See von den Seglern kaum auszumachen. Zudem wird von den Seglern außerhalb der Badebereiche kaum mit Schwimmern gerechnet.Auch wird von den Badenden die Schifffahrtslinie der Fahrgastschifffahrt gekreuzt und es kann hierbei schnell zu gefährlichen Annäherungen mit den Schiffen kommen.

Die Wasserschutzpolizei empfiehlt den Schwimmsportlern deshalb eindringlich, sich in den Ufer – und Badebereichen aufzuhalten. Von den Schwimmern sollte auch bedacht werden, dass eine Entfernung auf dem Wasser meist nicht genau geschätzt werden kann. Oft stellt sich während des Schwimmens heraus, das der angepeilte Punkt doch weiter entfernt ist als vorher gedacht. Wenn dann die eigene Leistungsfähigkeit überschritten wird können sehr schnell lebensbedrohliche Situationen für den Schwimmer entstehen.

Aus diesen Gründen sollten sich die Schwimmer auf längeren Strecken von einem Boot begleiten lassen. Noch gefährlicher ist die Situation bei einbrechender Dunkelheit oder gar bei Nacht. Dann ist es fast unmöglich, einen Schwimmer von einem Schiff aus zu erkennen. In diesem Zusammenhang konnte von der Wasserschutzpolizei festgestellt werden, dass in der Nacht immer mehr Boote auf dem Chiemsee ohne Beleuchtung unterwegs sind. Zum Teil wurden Boote ausgemacht, die sogar in den Bereichen der Schifffahrtslinien ohne Beleuchtung vor Anker lagen.

In diesem Sinne der Hinweis: Die Bayerische Schifffahrtsordnung schreibt verbindlich vor, dass alle Wasserfahrzeuge bei Nacht entsprechend beleuchtet sein müssen. Eine Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeld geahndet.

Pressemitteilung Wasserschutzpolizei Prien

Warnung: Nicht zu weit schwimmen!