Schutzzonen

Am Chiemsee gibt es verschiedene Arten von Schutzgebieten, die besonders seltene oder gefährdete Flora und Fauna schützen soll.

Zu den wichtigsten Zonen gehört das Naturschutzgebiet „Mündung der Tiroler Achen“ und  die Ruhezonen für Vögel und Fische. Zusätzlich ist der komplette Chiemsee samt einigen Ufergebieten durch die internationale RAMSAR-Konvention geschützt, die der Erhaltung gefährdeter Rastplätze für Zugvögel dienen soll.

 

Naturschutzgebiet „Mündung der Tiroler Achen“:

 

Das Gebiet des Achendeltas samt seinen Riedwiesen und Mooren wurde im Jahre 1954 zum Naturschutz mit Vogelfreistätte erklärt. Laut dem Bund Naturschutz Bayern e.V. wurden die damit verbundenen Regelungen und Vorschriften eher unzureichend eingehalten.
1986 wurde durch die Regierung von Oberbayern ein Naturschutzgebiet mit Kernzone ausgerufen. In dieser Kernzone herrscht bis heute Betretungsverbot.
Vom Land ist die innerste Zone des NSGs durch Schilder gekennzeichnet. Auf dem Wasser gibt es eine Bojenkette, die nicht durchfahren oder durchschwommen werden darf. Im Falle einer Missachtung droht eine Geldstrafe.

_MG_8360NSG Karte Naturerlebnis Chiemsee

 

 

Ruhezonen für Vögel und Fische:

Mit Wirkung zum 25.03.2005 sind zusätzlich zu dem Sperrgebiet der Achenmündung weitere Schutzzonen eingerichtet worden. Hier ist nicht nur die Schiff- und Floßfahrt im Sinne des Art. 27 Abs. 5 BayWG verboten, sondern auch die Ausübung des Gemeingebrauchs wie Baden, Tauchen, Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft sowie der Betrieb von Modellbooten.

Dies betrifft insbesondere den größten Teil der Herreninsel und der Halbinsel Sassau. Es wird zwischen Ganzjahres-Verboten und solchen, die vom 01.03. bis 31.07. eines Jahres gelten, unterschieden.

Es sind spärlich Begrenzungsbojen ausgelegt worden (s. Bild).

Nachfolgend finden Sie den vollständigen Wortlaut gemäß dem Amtsblatt für den Landkreis Traunstein vom 24. März 2005 sowie eine verkleinerte Abbildung der Übersichtskarte (Anhang zur Verordnung).

Die gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung am 14.03.2005 ausgefertigten Pläne vom 06.12.2000 im Maßstab 1 : 5.000 können u. a. bei den betreffenden Gemeinden, bei der Seenverwaltung Chiemsee in Prien oder bei der Polizeiinspektion Prien eingesehen werden.

SG 16  –    641/10-15

Verordnung des Landratsamtes Traunstein zur Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs am Chiemsee zur Schaffung von Ruhezonen für Vögel und Fische sowie zum Schutz des Schilfbestandes

vom 14. März 2005